Die nachstehenden Hinweise dienen nicht nur zu Ihrer Information, sondern auch zur Beschleunigung der Bearbeitung Ihres Anliegens.
Die Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts löst Kosten aus, was auch für einen mündlichen oder schriftlichen Rat gilt. Die Höhe der Gebühren richtet sich überwiegend nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Rechtssache und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Das RVG sieht in einigen Fällen zudem feste Gebühren vor. Die Höhe der Kosten für eine Beratung kann vertraglich vereinbart werden.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie vor dem ersten Anwaltsgespräch mit Ihrem Versiche-rungsunternehmen abklären, ob für Ihre Rechtssache Kostendeckungsschutz besteht. Bejahendenfalls erhalten Sie sofort eine Schadennummer, die Sie zur Besprechung mitbringen können. Die Kostendeckungs-anfrage kann aber auch von mir für Sie übernommen werden.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder einen Rechtsstreit vor Gericht nicht aufbringen können, bestehen zwei Möglichkeiten:
Die Antragsvordrucke finden Sie auch im Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) unter der Rubrik "Formulare" oder über die nachstehenden Links.