Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Wengenrod
Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Wengenrod

Was Sie über die Kosten der Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung und Vertretung wissen sollten

Die nachstehenden Hinweise dienen nicht nur zu Ihrer Information, sondern auch zur Beschleunigung der Bearbeitung Ihres Anliegens.

 

Die Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts löst Kosten aus, was auch für einen mündlichen oder schriftlichen Rat gilt.  Die Höhe der Gebühren richtet sich überwiegend nach dem Gegenstands- oder Streitwert  der Rechtssache und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.  Das RVG sieht in einigen Fällen zudem  feste  Gebühren vor.  Die Höhe der Kosten für eine Beratung kann vertraglich vereinbart werden.

 

Wenn Sie  eine  Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie vor dem ersten Anwaltsgespräch mit Ihrem Versiche-rungsunternehmen abklären,  ob für Ihre Rechtssache Kostendeckungsschutz besteht. Bejahendenfalls erhalten Sie sofort eine Schadennummer, die Sie zur Besprechung mitbringen können. Die Kostendeckungs-anfrage kann aber auch von mir für Sie übernommen werden.

 

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben  und die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder einen Rechtsstreit vor Gericht nicht aufbringen können, bestehen zwei Möglichkeiten:

 

  • Außergerichtlich können Sie einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen. Hierzu ist ein Antragsformular auszufüllen und mit Belegen zu allen Angaben zu versehen. Sie erhalten den Antrags-vordruck bei mir und können ihn später ausgefüllt und mit den erforderlichen Belegen zu unserem Gespräch mit-bringen. Einfacher ist es für Sie, wenn Sie sich einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht ausstellen  lassen. Von Ihnen selbst zu tragen ist lediglich die Beratungs-hilfeschutzgebühr  in Höhe von 15,00 €, die einmalig je Rechtsfall bei mir ein-zuzahlen ist.

 

  • In einem gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfah-renskostenhilfe (VKH) für Sie beantragt werden. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei mir oder im Internet. PKH und VKH sind je nach Ihrer Einkommens- und Vermögenslage eventuell in Raten an die Gerichtskasse zurückzuzahlen. Sie befreit Sie außerdem nicht von den Kosten der Gegenseite, falls Sie den Rechtsstreit verlieren sollten. Über die Einzelheiten hierzu lassen Sie sich bitte anwaltlich beraten.

 

Die Antragsvordrucke finden Sie auch im Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) unter der Rubrik "Formulare" oder über die nachstehenden Links.

Kontakt und Terminverein-barung

Anschrift

Rechtsanwaltskanzlei

Ulrike Wengenrod

Brandenburger Str. 1

46145 Oberhausen

Telefon

0208 625 30 40

Telefax

0208 625 37 73

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Die Kanzlei befindet sich in der 1. Etage.

Ein Aufzug ist vorhanden.

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